Aus Altersgründen suche ich einen Nachfolger. Bei Interesse bitte melden. 030 96 20 30 96  

Die Urne mit nach Hause nehmen?
Rechtslage & mögliche Alternativen

Manche Trauernden wünschen sich, dass die Asche des geliebten Verstorbenen zuhause oder an einem besonders bedeutsamen Ort ihre letzte Ruhe finden darf. Oftmals hat auch der Verstorbene bereits vor seinem Tod selbst individuelle Vorstellungen festgehalten, die nicht den Friedhof als klassischen Gedenkort vorsehen. Aber können Sie als Angehörige nach der Einäscherung Ihres Verstorbenen die Urne mit nach Hause nehmen und beispielsweise im eigenen Garten verstreuen oder zur Aufbewahrung auf den Kaminsims stellen? Sie können es wagen: Es ist in Deutschland nicht als Straftat, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit kategorisiert.

Für deutsche Behörden ist der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kein Anlass für Nachforschungen wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen. Sollte Ihnen dieses Wagnis dennoch Unbehagen bereiten, finden Sie zur Beisetzung auf dem eigenen Grundstück mit der Lebensbaum-Bestattung eine vollkommen legale Methode.

Wunsch nach einer Urnenbeisetzung zuhause

Als Bestattungsunternehmen für alternative und individuelle Beisetzungsformen ist uns sehr daran gelegen, die Wünsche des Verstorbenen und Ihre persönlichen Wünsche für die Bestattung zu realisieren. Selbstverständlich können Sie diesbezüglich auf unsere Verschwiegenheit zählen.

Wenn Sie die verstorbene Person mit einer Urnenbeisetzung zuhause würdevoll verabschieden möchten, helfen wir Ihnen bei der Klärung der Formalitäten und beraten Sie transparent zur Rechtslage. Ihren toten Angehörigen führen wir via Leichenpass sicher über die Grenze in unser Krematorium in Tschechien. Auf diesem Weg können Sie ihn selbst begleiten. Die deutschen Bestimmungen sind mit dem Grenzübertritt entkräftet und so können Sie nur wenige Stunden nach der Ankunft im Krematorium die Urne mit der Asche persönlich entgegennehmen. Anschließend können Sie die Urne mit nach Hause nehmen.
Den Postversand von Urnen können wir indes nicht anbieten. Ein Grund ist das Transportrisiko. Ein zweiter Grund ist, dass wir die Sendung als Urne deklarieren müssten. Dies könnte Behörden zur Nachforschung veranlassen.

Asche in Urnen zuhause aufbewahren – Rechtslage in Deutschland

Von geliebten Angehörigen Abschied zu nehmen ist schwer und der Umgang mit Trauer gestaltet sich bei jedem verschieden. Es ist ein persönlicher, privater Weg, der mit der Bestattungszeremonie individuellen Ausdruck findet. Dennoch dürfen wir aus gesetzlicher Sicht nicht gänzlich frei über den Ort der Beisetzung entscheiden und die Asche in der Urne mit nach Hause nehmen.

In welchen Ländern darf man die Urne mit nach Hause nehmen?

Während man in vielen Ländern außerhalb von Europa und in einigen europäischen Ländern, wie etwa in der Schweiz, in Tschechien oder den Niederlanden legal Asche in einer Urne mitnehmen und im eigenen Haus aufbewahren darf, ist dies in Deutschland nicht erlaubt – in ganz Deutschland gilt nämlich Friedhofszwang beziehungsweise Friedhofspflicht.
Die Bestattungsgesetze liegen in Deutschland zudem in der Zuständigkeit der Länder, sodass die Friedhofspflicht auch von Bundesland zu Bundesland verschiedenen Regelungen unterliegen kann. Das derzeit einzige Bundesland, das den Friedhofszwang geöffnet hat, ist Bremen.
In Bremen ist es – unter bestimmten Vorgaben – erlaubt, die Asche verstorbener Familienangehöriger nach der Einäscherung in der Urne mit nach Hause zu nehmen, um sie anschließend im Garten zu verstreuen. Das reine Aufbewahren von Urnen im Haus bleibt auch dort nichtsdestotrotz eine Ordnungswidrigkeit.

Gesetzlicher Hintergrund der Friedhofspflicht:

Der Friedhofszwang gründet sich in unserer abendländisch-christlichen Tradition. Die Beisetzung eines Toten sollte in geweihter Erde, auf dem Friedhof in Kirchennähe erfolgen. Die Feuerbestattung galt als unchristlich, wurde jedoch durchaus praktiziert: Der Verstorbene wurde eingeäschert und im Rahmen einer Urnenbestattung auf einem Friedhof beigesetzt. Mit dem Feuerbestattungsgesetz von 1934 wurde für Feuerbestattungen die Beisetzung der Asche auf dem Friedhof indes zwingend festgeschrieben. Auch wenn dieses Gesetz die vielseitigen Lebensstile der heutigen Gesellschaft längst nicht mehr widerspiegelt, so bestimmt es in Deutschland noch tief greifend darüber, welche Möglichkeiten der Beisetzung nach der Einäscherung erlaubt sind.

Alternative Bestattungswege nach der Einäscherung

Während die Beerdigung eines Verstorbenen im Sarg nur auf einem Friedhof erlaubt ist, gibt es einige alternative Bestattungen, die einer Feuerbestattung folgen können:

  • Urnen daheim aufbewahren
  • Seebestattung auf der Nordsee oder der Ostsee oder anderen Seegebieten
  • Baumbestattung in FriedWäldern oder RuheForsten
  • Urne im eigenen Garten beisetzen
  • Luftbestattung mittels Heißluftballon
  • Diamant- oder Edelstein-Bestattung

Da heutzutage Freunde, Bekannte und Verwandte ihr Leben mobiler gestalten und nicht zwangsläufig in derselben Region oder im selben Land leben, finden alternative Möglichkeiten, die keiner Grabpflege bedürfen, immer mehr Aufmerksamkeit. Manchen Menschen ist es sogar ganz besonders wichtig, ihre Hinterbliebenen diesbezüglich bei der Bestattung zu entlasten.

Urne für zuhause: Kosten-Beratung basierend auf langjähriger Erfahrung

Für manche Hinterbliebenen ist die traditionelle Erdbestattung oder Urnenbestattung auf einem Friedhof eine immense finanzielle Herausforderung. Indem Sie die Urne zuhause aufbewahren, kann die Gesamtsumme der Kosten (Grabstein, Friedhofsgebühren) geringer ausfallen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich vertraulich und erörtern mit Ihnen auf Basis unserer Erfahrung, welche Optionen Ihrem finanziellen Rahmen entsprechen und einen würdevollen Abschied nach Ihren Vorstellungen ermöglichen.

Einfühlsame & vertrauensvolle Begleitung: Märkische Feuerbestattung

Als erfahrene Bestatter kennen wir uns mit den Vorschriften und Regelungen aus und beantworten Ihnen gerne alle Fragen, die Sie haben. Einfühlungsvermögen und Transparenz sind uns hierbei ganz besonders wichtig. Wir werden Ihnen in Ihrer Trauer ein verlässlicher und trostvoller Ansprechpartner sein und Ihnen in allen Belangen der Bestattung zur Seite stehen. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wenn Sie selbst oder Angehörige eine umfassende Beratung wünschen oder ein besonderes Anliegen haben.

Sie haben einen Todesfall zu beklagen und möchten den Zwang zur Bestattung auf Friedhöfen umgehen? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf - ich biete Ihnen eine individuelle Beratung.

030 96 20 30 96