Ist ein Vorsorgevertrag für die eigene Bestattung sinnvoll?

Die letzte Ruhe verdient Klarheit. Wer frühzeitig mit einem Vorsorgevertrag für die eigene Bestattung vorausplant, trifft eine selbstbestimmte Entscheidung für sich – und für die Menschen, die zurückbleiben. Ein solcher Vertrag bringt nicht nur organisatorische Sicherheit, sondern schützt Ihre Angehörigen im Todesfall auch vor emotionaler und finanzieller Überforderung. Hier sind die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Der Vertrag zur Bestattungsvorsorge ist rechtlich verbindlich und stellt sicher, dass Ihre Wünsche auch nach dem Tod respektiert werden.
- Sie bestimmen die Art, den Ablauf und die Gestaltung Ihrer Bestattung sowie Beerdigung selbst.
- Angehörige werden emotional und finanziell entlastet.
- Die Finanzierung erfolgt über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.
- Es besteht jederzeit die Möglichkeit, den Vertrag anzupassen oder zu kündigen.
Die letzte Ruhe: Was Sie frühzeitig vertraglich regeln können
Für jeden bedeutet die letzte Ruhe etwas anderes. Manche wünschen sich ein klassisches Grab auf dem Friedhof, andere zieht es in einen stillen Wald oder ans weite Meer. So vielfältig wie die Möglichkeiten sind auch die persönlichen Vorstellungen, die mit dem Abschied verbunden sind.
Gerade deshalb lohnt es sich, frühzeitig darüber nachzudenken, was einem selbst wichtig ist. Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen gibt Ihnen die Möglichkeit, all diese Wünsche verbindlich festzuhalten.
Neben klassischen Leistungen wie hygienischer Versorgung und Kühlung sowie die Regelung des Totenfürsorgerechts sind die Bestattungswünsche ein zentraler Bestandteil des Vertrages. Dazu gehören:
- Bestattungsart: Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattungen
- Ort der Beisetzung (bspw. Friedhof, Friedwald, See)
- Art und Pflege des Grabes
- Details zur Trauerfeier: Musik, Trauerredner, Blumenschmuck
- Auswahl von Sarg oder Urne
- ggfls. Kleidung und persönliche Gegenstände
Die finanzielle Seite des Abschieds
Das zweite Element des Vorsorgevertrags ist die finanzielle Absicherung. Sie ist eng mit Ihren individuellen Vorstellungen verbunden. Denn je genauer Sie Ihre Wünsche formulieren, desto präziser kann der jeweilige Bestatter im Rahmen des Vorsorgevertrages die voraussichtlichen Bestattungskosten kalkulieren. So bleibt nicht nur der Abschied in Ihrem Sinne – Sie ersparen Ihren Liebsten finanzielle Belastungen in einer ohnehin schweren Zeit.
Muss ich bereits alle Details im Bestattungsvorsorgevertrag festhalten?
Nein – ein Vorsorgevertrag für die Bestattung ist kein starres Konstrukt. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, zentrale Wünsche verbindlich festzuhalten, lässt aber auch Raum für Details, die Sie vielleicht später entscheiden möchten. Elemente wie Blumenschmuck, Musik oder die Auswahl des Sargs können beispielsweise offengelassen und zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden. Auch Änderungen sind jederzeit möglich. So bleibt der Vorsorgevertrag individuell, flexibel und an Ihre Lebenssituation anpassbar.
In diesen Lebenssituationen lohnt sich ein Vorsorgevertrag
Bestattungsvorsorge kann für Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen hilfreich sein – und ist weit mehr als eine Frage des Alters. Besonders relevant ist sie für:
- Alleinstehende oder kinderlose Personen, die keine nahen Angehörigen haben, die sich um ihre Bestattung kümmern könnten.
- Unverheiratete Paare, bei denen im Todesfall keine automatische Entscheidungsbefugnis besteht.
- Menschen mit klaren Vorstellungen, die sicherstellen möchten, dass ihre Wünsche zur Beisetzung verlässlich umgesetzt werden.
- Personen, die ihre Angehörigen entlasten wollen – emotional, organisatorisch und finanziell. Letzteres besonders, wenn der Nachlass die voraussichtlichen Bestattungskosten nicht abdeckt.
- Vorsorgende mit gesundheitlichen Einschränkungen, die selbstbestimmt entscheiden möchten, solange sie dazu in der Lage sind.
Emotionale und finanzielle Entlastung für Angehörige

Niemand möchte seine Angehörigen im Ernstfall mit organisatorischen oder finanziellen Belastungen zurücklassen. Ein Bestattungsvorsorgevertrag unterstützt Sie dabei, genau das zu vermeiden: Er nimmt den Hinterbliebenen schwierige Entscheidungen ab und schützt vor unerwarteten Kosten. Besonders wenn keine Sterbegeldversicherung besteht oder das gesetzliche Sterbegeld nicht mehr gezahlt wird (wie es früher durch die gesetzlichen Krankenkassen der Fall war). Gleichzeitig eröffnet die Bestattungsvorsorge die Möglichkeit, mit den Menschen im eigenen Umfeld ins Gespräch zu kommen – über Themen, die im Alltag oft ausgeklammert werden, aber im Ernstfall von großer Bedeutung sind.
Gibt es noch andere Wege der Vorsorge?
Neben dem Bestattungsvorsorgevertrag gibt es weitere wichtige Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge. So hält eine Bestattungsverfügung Ihre Wünsche zur Beisetzung fest – rechtlich verbindlich allerdings nur, wenn Ihr Nachlass die Kosten deckt. Ergänzend dazu können Sie mit einer Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall getroffen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Außerdem kann eine Vorsorgevollmacht sinnvoll sein: Sie ermöglicht es, eine vertraute Person zu bestimmen, die im Ernstfall rechtliche, finanzielle oder persönliche Entscheidungen in Ihrem Namen treffen darf.
Unser Tipp: Für einen ersten Einstieg zum Thema „Vorsorge zu Lebzeiten“, empfehlen wir diesen hörenswerten Audiobeitrag vom BR24.
Welche Möglichkeiten zur Finanzierung eines Vorsorgevertrages gibt es?

In Deutschland gilt die Bestattungspflicht – können Sie oder Ihr Nachlass die Kosten nicht decken, müssen Ihre nächsten Verwandten dafür aufkommen. Sollten Sie im Laufe Ihres Lebens pflegebedürftig werden, kann außerdem das Sozialamt die Auflösung Ihres Sparguthabens verlangen. Um dem vorzubeugen, können Sie mit einem Vorsorgevertrag die entstehenden Kosten Ihrer Beerdigung finanziell absichern. Dafür stehen zwei bewährte Wege zur Verfügung: die Finanzierung über ein Treuhandkonto oder über eine Sterbegeldversicherung.
Option 1: Treuhandkonto
Ein Treuhandkonto ist eine zweckgebundene Geldanlage. Durch die Einrichtung ist das Geld vor dem Zugriff Dritter geschützt und darf daher ausschließlich für die Bestattung verwendet werden. Verwaltet wird das Konto durch eine neutrale Stelle, beispielsweise die BestattungsTreuhand – eine Verwaltungsinstitution des Verbandes unabhängiger Bestatter e.V..
Vorteile:
- Pfändungssicher
- Keine monatlichen Beiträge
- Einmalzahlung mit inflationsausgleichender Verzinsung
Option 2: Sterbegeldversicherung
Alternativ kann die Bestattung über eine Sterbegeldversicherung finanziert werden. Diese zahlt im Fall des Todes einen festen Betrag an den Bestatter bzw. das Bestattungsunternehmen oder die Hinterbliebenen aus.
Vorteile:
- Monatlich planbare Beiträge
- Einstieg auch im höheren Alter möglich
- Kombination mit Vorsorgevertrag durch Bezugsrechtsabtretung
Beide Optionen lassen sich auch kombinieren, etwa durch Absicherung der Grundkosten über das Treuhandkonto und die variablen Kosten mittels der Sterbegeldversicherung.
Gut zu wissen: Eine Bestattungsvorsorge bedeutet nicht, dass Sie vorab große Summen an ein Bestattungsunternehmen zahlen müssen. Entscheidend ist, dass Ihre Wünsche schriftlich festgehalten und die Finanzierung sicher geregelt ist. Zahlungen direkt an das Unternehmen sollten gut überlegt sein, da sie im Fall einer Insolvenz des Bestatters gefährdet sein können.
Schritt für Schritt zur Bestattungsvorsorge
- Information sammeln: eigene Wünsche überdenken und Optionen sowie Anbieter vergleichen
- Beratung beim Bestatter bzw. Bestattungsunternehmen einholen
- Vertrag aufsetzen: Inhalte, Finanzierung und rechtliche Punkte klären
- Treuhandkonto einrichten oder Versicherung abschließen
- Vertragskopien sicher aufbewahren und Angehörige informieren
Selbstbestimmt die Rahmenbedingungen Ihrer letzten Ruhe festlegen
Ein Vorsorgevertrag für die eigene Bestattung gibt Ihnen Sicherheit und Kontrolle. Gleichzeitig bewahren Sie Ihre Hinterbliebenen vor schwierigen Entscheidungen und hohen Kosten im Todesfall. Ob Sie sich für ein Treuhandkonto, eine Sterbegeldversicherung oder beides entscheiden – wichtig ist, dass Sie den ersten Schritt machen.