Digitaler Nachlass: So sorgen Sie rechtzeitig vor
Wenn ein Mensch stirbt, bleibt sein digitales Leben zunächst bestehen: Konten, Profile und Verträge laufen einfach weiter. Was damit geschehen soll, lässt sich am besten zu Lebzeiten klären. In diesem Artikel erfahren Sie, was zum digitalen Nachlass gehört, was Erben rechtlich dürfen und wie Sie Ihr digitales Erbe Schritt für Schritt selbst regeln.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der digitale Nachlass reicht vom E-Mail-Postfach über soziale Netzwerke bis zu Cloud-Speicher, Abos und Bezahldiensten.
- Erben treten rechtlich in die Position der verstorbenen Person ein und haben Zugriff auf deren digitale Konten, sofern nichts anderes geregelt wurde.
- Mit einer Übersicht der Zugangsdaten, einer Vollmacht über den Tod hinaus und Festlegungen im Testament sorgen Sie zu Lebzeiten vor.
- Anbieter wie Google, Apple und die großen sozialen Netzwerke bieten eigene Wege wie einen Nachlasskontakt oder einen Gedenkzustand.
- Eine frühe Vorsorge erspart den Angehörigen im Trauerfall viel Aufwand und schützt Ihre Privatsphäre.
Unser Leben hinterlässt Spuren im Netz
E-Mail-Postfächer, Profile in sozialen Netzwerken, Streaming-Abos, Online-Banking, Fotos in der Cloud: Ein großer Teil unseres Alltags spielt sich heute digital ab. Was mit all diesen Konten und Daten geschehen soll, wenn ein Mensch stirbt oder sich durch Krankheit nicht mehr selbst kümmern kann, bleibt oft ungeklärt. In unserer täglichen Arbeit als Bestattungsunternehmen erleben wir, wie sehr dieses Thema Angehörige belastet: Neben der Trauer stehen sie plötzlich vor verschlossenen Konten, laufenden Verträgen und der Frage, wo überhaupt die Zugangsdaten liegen.
Hier setzt die digitale Vorsorge an: Indem Sie Ihren digitalen Nachlass früh ordnen, behalten Sie die Kontrolle über das eigene digitale Erbe und nehmen den Hinterbliebenen eine große Last ab.
Digitaler Nachlass: Definition und rechtliche Einordnung
Der Ausdruck “digitaler Nachlass” bezeichnet die Gesamtheit aller digitalen Daten, Konten und Vertragsverhältnisse, die eine Person hinterlässt. Rechtlich wird dieses digitale Erbe wie der übrige Nachlass behandelt: Es ist Teil des Gesamtnachlasses und geht auf die Erben über. Eine eigene Regelung allein für das Digitale kennt das Gesetz nicht.
Welche Daten dazugehören
Zum digitalen Nachlass zählt weitaus mehr als das E-Mail-Konto. Er umfasst grob zwei Bereiche:
- Materieller digitaler Nachlass: Geräte wie Computer, Smartphone und Tablet, Speichermedien sowie Zugänge zu Bankkonten, Bezahldiensten, Wertpapierdepots und Kryptowährungen.
- Immaterieller digitaler Nachlass: E-Mail- und Messenger-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Kundenkonten in Online-Shops, kostenpflichtige Streaming- oder Cloud-Abos sowie persönliche Inhalte wie Fotos, Videos und Chatverläufe.
Welche Daten nicht übergehen
Nicht alles wird vererbt. Für E-Books und viele Spiele-Accounts erwerben Nutzer nur ein persönliches Nutzungsrecht. Dieses endet in der Regel mit dem Tod und lässt sich nicht an die Erben übertragen. Der Zugriff auf eine gekaufte digitale Bibliothek erlischt also häufig, während die Hardware und selbst erstellte Dateien sehr wohl Teil des Nachlasses bleiben.

Was Erben dürfen: die aktuelle Rechtslage
Lange war unklar, ob Hinterbliebene auf die Konten Verstorbener zugreifen dürfen. Der Bundesgerichtshof hat hier Klarheit geschaffen: In einem Grundsatzurteil von 2018 klagten die Eltern eines verstorbenen Mädchens auf Zugang zu deren gesperrtem Facebook-Konto, um mehr über die Umstände des Todes zu erfahren. Die Richter entschieden, dass ein Nutzungsvertrag mit einem sozialen Netzwerk wie jeder andere Vertrag auf die Erben übergeht (BGH-Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17)). Weder das Datenschutzrecht noch das Fernmeldegeheimnis stehen dem entgegen.
Seitdem wurden die Rechte der Erben weiter gestärkt: 2020 bestätigte der Bundesgerichtshof, dass Erben vollen Zugang zum Konto erhalten und sich darin wie die verstorbene Person bewegen dürfen (BGH-Beschluss vom 27. August 2020 (Az. III ZB 30/20)). Ein bloßer Ausdruck der Inhalte genügt also nicht. Auch der Gesetzgeber hat klargestellt, dass das Fernmeldegeheimnis dem Zugang der Erben nicht im Weg steht (§ 4 TDDDG). Grundlage des Zugangsanspruchs bleibt aber das Erbrecht (§ 1922 BGB). Für Angehörige bedeutet das: Sie haben einen Anspruch auf Zugang, müssen ihn aber oft mühsam durchsetzen, wenn keine Zugangsdaten vorliegen.
Gut zu wissen: Selbst wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht, ist der Weg über Sterbeurkunde, Erbschein und Anfragen bei den Diensten langwierig. Eine klare Vorsorge erspart diesen Aufwand.
Digitalen Nachlass regeln: die wichtigsten Punkte als Checkliste
Der Aufwand ist geringer, als viele denken. Anhand dieser Checkliste zum digitalen Nachlass behalten Sie den Überblick:
- Bestandsaufnahme: Erfassen Sie alle wichtigen Konten, Profile, Verträge und Geräte.
- Zugangsdaten dokumentieren: Notieren Sie Benutzernamen, Passwörter und Hinweise zur Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Wünsche festlegen: Bestimmen Sie für jedes Konto, ob es gelöscht, weitergeführt oder in einen Gedenkzustand versetzt werden soll.
- Vertrauensperson bevollmächtigen: Setzen Sie eine Person ein, die sich um Ihr digitales Erbe kümmert.
- Im Testament verankern: Halten Sie fest, wer den digitalen Nachlass verwalten soll.
- Sicher aufbewahren und aktuell halten: Verwahren Sie die Übersicht an einem geschützten Ort und ergänzen Sie neue Konten regelmäßig.
Vollmacht und Testament
Das wichtigste Werkzeug der digitalen Vorsorge ist eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, eine sogenannte transmortale Vollmacht. Mit ihr kann die bevollmächtigte Person ohne Erbschein handeln, Verträge kündigen und Konten verwalten. Im Testament legen Sie ergänzend fest, was mit Ihren Daten geschehen soll und wer Zugriff erhält. Die Liste mit den Zugangsdaten selbst gehört allerdings nicht ins Testament, denn dieses müssten Sie sonst bei jedem neuen Passwort ändern.
Zugangsdaten sicher verwahren
Eine vollständige Übersicht der Zugangsdaten ist das Herzstück der Vorsorge. Sie können diese handschriftlich führen und in einem Safe oder Bankschließfach hinterlegen. Einfacher ist ein Passwortmanager: Hier genügt es, der Vertrauensperson das Masterpasswort zugänglich zu machen.
Tipp: Geben Sie die Passwörter nicht sofort aus der Hand. Es reicht, wenn Ihre Vertrauensperson weiß, wo die Liste liegt und wie sie im Ernstfall darauf zugreifen kann.

Gedenkzustand und Nachlasskontakt bei Google, Apple und Co.
Viele Dienste bieten eigene Regelungen für den Todesfall an. Bei Google legt der Kontoinaktivität-Manager fest, was nach längerer Inaktivität mit dem Konto geschieht und wer Daten erhält. Apple ermöglicht es, einen Nachlasskontakt zu benennen, der mit einem speziellen Schlüssel Zugriff bekommt. In sozialen Netzwerken lässt sich ein Profil löschen oder in einen Gedenkzustand versetzen, in dem es als Erinnerungsseite erhalten bleibt.
Wir empfehlen, diese Einstellungen aktiv zu nutzen. Sie ergänzen die eigene Vorsorge und sorgen dafür, dass Profile und Konten im Sinne der verstorbenen Person behandelt werden.
Erste Schritte für Angehörige: das digitale Erbe im Trauerfall ordnen
Wenn ein geliebter Mensch stirbt und nichts geregelt wurde, raten wir Angehörigen zu einem ruhigen, schrittweisen Vorgehen. Beginnen Sie mit dem E-Mail-Postfach, denn über die hinterlegte Adresse lassen sich viele weitere Zugänge zurücksetzen. Sichten Sie laufende Verträge, kündigen Sie nicht mehr benötigte Abos und sichern Sie persönliche Fotos, bevor Sie ein Konto löschen.
Vorausschauend vorsorgen, vertrauensvoll begleitet
Die Regelung des digitalen Nachlasses gehört für uns zu einer vorausschauenden Vorsorge selbstverständlich dazu. Als Bestattungsunternehmen stehen wir Familien seit vielen Jahren bei allen Fragen rund um Abschied, Trauer und Nachlass zur Seite – von der Bestattung bis zu organisatorischen Aufgaben rund um das Erbe. Diese Erfahrung hilft uns, auch beim digitalen Nachlass individuelle und würdevolle Lösungen zu finden. Weitere Hilfestellungen finden Sie in unserem Ratgeber für Bestattungen.
Häufig gestellte Fragen zum digitalen Nachlass
Was ist ein digitaler Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Profile, Verträge und Daten, die ein Mensch im Internet hinterlässt: vom E-Mail-Postfach über soziale Netzwerke bis zu Cloud-Speicher und Bezahldiensten. Rechtlich ist er Teil des Gesamtnachlasses und geht wie das übrige Erbe auf die Erben über.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Dazu zählen zwei Bereiche: der materielle Teil mit Geräten, Speichermedien und Zugängen zu Bank-, Bezahl- und Krypto-Konten sowie der immaterielle Teil mit E-Mail- und Messenger-Konten, Profilen in sozialen Netzwerken, Streaming- und Cloud-Abos sowie persönlichen Fotos, Videos und Chatverläufen.
Wie erstelle ich einen digitalen Nachlass?
Am besten mit einer kleinen Checkliste: Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Konten, Profile und Verträge, dokumentieren Sie die Zugangsdaten, legen Sie für jedes Konto fest, was damit geschehen soll, und bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson. Ergänzend halten Sie im Testament fest, wer alles verwalten soll – die Zugangsdaten selbst gehören dort aber nicht hinein.
Was kann ich mit meinem digitalen Nachlass tun?
Sie bestimmen zu Lebzeiten selbst, was mit jedem Konto geschehen soll: löschen, an Erben weitergeben, in einen Gedenkzustand versetzen oder über einen Nachlasskontakt regeln. Viele Dienste wie Google und Apple bieten dafür eigene Funktionen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihr digitales Erbe und entlasten Ihre Angehörigen.
Sind kommerzielle Anbieter für die digitale Nachlassverwaltung empfehlenswert?
Es gibt Firmen, die eine digitale Nachlassverwaltung gegen Gebühr anbieten. Wir raten zur Vorsicht: Niemand kann garantieren, dass es den Anbieter im Ernstfall noch gibt, und die Sicherheit ist von außen schwer zu beurteilen. Passwörter und Geräte sollten Sie keinem Unternehmen zur freien Durchsuchung überlassen. Bei der Nutzung eines solchen Dienstes sollten Leistungsumfang und Kosten vorab genau geklärt werden.
Welche Dokumente sollte ich für meinen Nachlass nicht nur digital aufbewahren?
Wichtige rechtliche Unterlagen sollten Sie nicht ausschließlich digital ablegen. Ein Testament ist nur gültig, wenn es eigenhändig handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet wurde, eine reine Datei genügt nicht. Auch Vollmachten, Patientenverfügungen und Versicherungspolicen gehören als Original an einen sicheren Ort. Ein Verbot, solche Dokumente zu digitalisieren, gibt es dabei nicht – einscannen dürfen Sie alles, das Original muss nur zusätzlich erhalten bleiben. Rein digitale Inhalte wie Fotos, E-Mails und Zugangsdaten profitieren dagegen von einer geordneten digitalen Sammlung.
Müssen Erben laufende Online-Verträge des Verstorbenen weiter bezahlen?
Ja. Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod, sondern laufen weiter, bis sie gekündigt werden. Streaming-Abos oder Mitgliedschaften werden also weiter abgebucht. Erben treten in die Verträge ein und können kündigen, manche Anbieter räumen aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht ein. Dafür müssen die Hinterbliebenen die Verträge aber erst einmal kennen, weshalb eine vollständige Übersicht so wichtig ist.
Was passiert mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen im digitalen Erbe?
Krypto-Guthaben gehört zum digitalen Erbe und geht auf die Erben über, doch ohne den privaten Schlüssel (Private Key) ist kein Zugriff auf das Wallet möglich. Geht dieser Schlüssel verloren, ist das Guthaben praktisch unwiederbringlich. Hinterlegen Sie ihn daher sicher und stellen Sie über eine Vollmacht sicher, dass Ihre Vertrauensperson schnell handeln kann, denn die Kurse schwanken stark.
Wie erhalten Angehörige Zugang zum digitalen Nachlass, wenn keine Zugangsdaten hinterlegt sind?
Ohne Zugangsdaten wird es aufwendig. Angehörige weisen sich gegenüber dem Anbieter mit Sterbeurkunde und Erbschein als erbberechtigt aus und beantragen Zugang oder Löschung. Hilfreich ist der Start beim E-Mail-Postfach, da sich darüber viele weitere Passwörter zurücksetzen lassen. Bei Geräten ohne bekanntes Passwort kann ein Fachbetrieb die Festplatte auslesen, beim Smartphone ist das ohne PIN und SIM-Code kaum möglich.