Todesfall in der Familie: Was jetzt wichtig ist und was warten kann
Unser tief empfundenes Beileid und Mitgefühl
Falls der Grund, warum Sie diesen Text lesen, derjenige ist, dass Sie selbst von einem Todesfall in der Familie betroffen sind, möchten wir an dieser Stelle als Erstes unser herzliches Beileid aussprechen.
Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung als Bestattungsunternehmen und unserer Trauerarbeit, sowie auch aus eigener Erfahrung, wie schmerzvoll der Verlust von einem geliebten Menschen ist. Schock, Trauer, Wut, Verzweiflung, Reue und Verwirrung gehören zu der Verarbeitung dieser Situation dazu und sind unter diesen Umständen sowohl verständlich als auch angemessen und vollkommen normal.
Während die Erkenntnis langsam wächst und Abschied genommen wird — ein langsamer, nicht linearer und mitunter lebenslanger Prozess — können bestimmte Maßnahmen leider nicht warten. Es kann sein, dass Sie unter Zeitdruck und in einem aufgewühlten Geisteszustand wichtige Entscheidungen treffen müssen. Fragen rund um die Beisetzung und Trauerfeier müssen geklärt werden. Angehörige wollen informiert; wichtige Dokumente wie die Sterbeurkunde beantragt und übermittelt werden. Gesetzliche Ansprüche der Hinterbliebenen gehören veranlasst. Der Arbeitgeber wartet gegebenenfalls auf einen Antrag auf Sonderurlaub, falls dies eine Option ist. Und ein Bestatter des Vertrauens, welcher die Bestattung übernimmt, will gefunden werden. Es folgen die nötigen Absprachen für die bevorstehende Beerdigung inklusive Termin und Art der Bestattung. Es müssen verschiedene Anliegen geregelt werden.
Viele Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen, welche je nach Umfang der Vorsorge, welche die verstorbene Person vorbereitet hat, mehr oder wenig unklar oder umfangreich sein können und im Todesfall nicht selten Aufgabe der Familie sind, welche sich noch in tiefer Trauer befinden kann. Es ist ein trauriger Anlass, vor dem sich leider niemand schützen kann, weil die Begegnung mit dem Tod zum Leben dazu gehört. Die Akzeptanz dessen braucht seine Zeit — wir wünschen Ihnen, dass Sie sich diese Zeit nehmen können.
Dazu kann gehören, einen genauen Überblick zu bekommen, was jetzt in diesem und dem nächsten Moment wirklich wichtig ist und was in dieser Situation warten kann. Bei all den Dingen, die es zu erledigen gilt, gibt es welche mit großer und mit geringerer Priorität. Manche Regelungen erfordern die Einhaltung bestimmter Abläufe oder Fristen. Bei der Beauftragung eines Bestatters kann es zu Wartezeiten kommen. Unser Ratgeber möchte Ihnen hier zur Seite stehen und Ihnen eine Anleitung an die Hand geben, an der Sie sich in diesen schweren Zeiten orientieren können.
Was tun als Erstes bei einem Sterbefall in der Familie?
Als Bestattungsunternehmen für u. a. Urnenbestattungen stehen wir nicht selten recht früh bei einem Todesfall in Kontakt mit der Familie. Doch bei einem Sterbefall in der Familie beginnen die Formalitäten nicht erst bei der Suche und Kontaktaufnahme mit dem Bestatter oder der bevorstehenden Beerdigung.
Arzt rufen, Totenschein ausstellen lassen
Direkt nach dem Sterbefall muss ein Arzt den Tod des Verstorbenen feststellen und in einem Totenschein dokumentieren. Ist der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes zu Hause, müssen Angehörige als Erstes einen Arzt rufen. Hier ist der Hausarzt ausreichend. Kommt der Verstorbene in der Öffentlichkeit ums Leben, muss ein Rettungsdienst verständigt werden. Befindet sich der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, übernimmt die Einrichtung diese Maßnahme.
Der Totenschein ist nicht zu verwechseln mit der Sterbeurkunde. Der Totenschein wird u. a. für die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigt. Die Sterbeurkunde brauchen Sie wiederum für die Bestattung. Darüber informieren wir Sie im Laufe des Textes. Der Totenschein wird außerdem an die Zivilbehörden weitergeleitet.
Angehörige informieren
Nachdem diese notwendigen Anrufe getätigt wurden, empfiehlt es sich für die Hinterbliebenen, die engsten Angehörigen zu informieren. Ein Todesfall in der Familie betrifft in den ersten Stunden in der Regel eine Handvoll ausgewählter Menschen, die Bescheid wissen möchten und Ihnen danach auch zur Seite stehen können. Das ist eine Botschaft, die niemand gerne überbringt. Holen Sie sich Unterstützung, wenn nötig und möglich und machen Sie einen Schritt nach dem anderen.
Bestatter kontaktieren
Bitte kontaktieren Sie, wenn möglich den Bestatter Ihres Vertrauens 24-36 Stunden nach dem Todesfall. Beim Märkischen Bestattungsunternehmen sind wir selbstverständlich Tag und Nacht für Sie erreichbar: Unter der Telefonnummer 030 96 20 30 96 erreichen Sie uns rund um die Uhr. Wir beraten Sie telefonisch und bei Bedarf vor Ort und entlasten Sie nach unseren Möglichkeiten, während wir Sie über Ihre Optionen rund um die Bestattung und Beisetzung aufklären und auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche eingehen. Dabei nehmen wir Rücksicht auf Ihren noch akuten Schmerz und Ihre Trauer und begegnen Ihnen mit tiefem Mitgefühl und hoher Professionalität. Wir bewahren einen klaren Kopf, gerade in den Aktivitäten, die rund um die Beerdigung nötig sind und die Ihnen Kopfschmerzen bereitet. Wir können die Erledigung bestimmter Formalitäten für Sie übernehmen und kennen uns mit den aktuellen Regelungen, Fristen und den richtigen Anlaufstellen aus.
Testament einreichen
Als Angehörige und Hinterbliebene sind Sie für die Bestattung zuständig und haben Zugriff zu den privaten Unterlagen der verstorbenen Person. Liegt bei dem Todesfall in der Familie ein Testament vor und finden Sie dieses in der Wohnung oder bei der Verwaltung des Nachlasses, sind Sie gesetzlich verpflichtet, das Testament beim Nachlassgericht am Wohnort des Erblassers einzureichen.
Bestattung für ein verstorbenes Familienmitglied organisieren
Nachdem die akuten Maßnahmen erledigt wurden, welche direkt nach dem Todesfall in der Familie erforderlich waren, ist ein weiter Punkt auf Ihrer Liste die Planung, Organisation und Durchführung der Bestattung. Werden Sie sich zunächst darüber im Klaren, ob im Vorfeld Wünsche der verstorbenen Person geäußert oder schriftlich festgehalten wurden. Welche Wünsche hatte der oder die Verstorbene? Bevor Sie ins Blaue fragen, prüfen Sie, ob ein entsprechender Vorsorgevertrag bzw. eine Bestattungsverfügung vorliegt oder eine vergleichbare Bestattungsvorsorge vorgenommen wurde und ob es eine Sterbeversicherung gibt.
Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Vorsorge getroffen hat für den eigenen Todesfall, ist die Familie bzw. sind die nächsten Angehörigen gesetzlich dazu verpflichtet, sich um die Beisetzung zu kümmern und die entstehenden Kosten zu tragen.
- Bestatter / Bestattungsinstitut beauftragen
- Bestattungsart wählen
- Einladungen an Angehörige, Hinterbliebene, Freunde etc. verschicken
- Sonderurlaub nehmen für den Tag der Beerdigung
Der Bestatter bzw. das Bestattungsinstitut kümmert sich nach Beauftragung um Organisatorisches wie etwa darum, die erforderlichen Dokumente (Totenschein, Sterbeurkunde) für die Bestattung zu besorgen, den Bestattungsort zu bestimmen oder den Antrag auf einen Friedhofsplatz zu stellen. Zusammen mit dem Bestatter bestimmen Sie die gewünschte Bestattungsart und unter anderem den Bestattungsort. Nach Beratung planen Sie auf Wunsch gemeinsam die Trauerfeier, wählen einen Trauerredner.
Sie fühlen sich überfordert von der Situation oder sind unsicher, welche Bestattungsarten in Deutschland überhaupt möglich sind? Sie wissen nicht, ob ein Grab auf einem Friedhof für Sie infrage kommt? Als Bestattungsinstitut sind wir auf alternative Bestattungen spezialisiert. Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Arten der Bestattung für Ihr Budget und Ihre Konfession Ihren Vorstellungen am nächsten kommen.
Wir sind immer für Sie da.
Den Vorstellungen geliebter Verstorbener gerecht werden
Auch wenn das verstorbene Familienmitglied konkrete Vorstellungen oder gar außergewöhnliche Wünsche hat, können wir Ihnen durch unsere Erfahrung und flexiblen Möglichkeiten entgegenkommen. Sie finden die Vorstellung einer Lebensbaum-Bestattung schön oder Sie möchten als Angehörige die Urne mit nachhause nehmen? Wir können viele verschiedene besondere Bestattungsformen ermöglichen und gehen persönlich auf Ihre Anfrage ein.
Wenn die verstorbene Person vor ihrem Tod Vorkehrungen zur Vorsorge getroffen hat und ein Bestattungsvorsorgevertrag vorliegt, müssen die dort vereinbarten Interessen und Wünsche gewahrt werden und eine Absicherung sowohl für den Verstorbenen bzw. die Verstorbene als auch für die Angehörigen liegt vor. In diesem Fall wurde Ihnen als Angehörige bzw. Angehöriger die Planung und die Kosten zumindest teilweise abgenommen. Sie können die Liste mit den Vereinbarungen in dem Vertrag vergleichen. Zu weiteren wichtigen Dokumenten, die Sie in dem Rahmen der Planung der Beisetzung besorgen und später an entsprechende Behörden einreichen müssen sowie bestimmten Verwandten zusteht, ist die Sterbeurkunde.
Das Dokument ist ausgesprochen wichtig. Es wird benötigt, damit Bestatter die Beerdigung eines Verstorbenen anmelden und tatsächlich durchführen können. Auf Ihren Wunsch übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie. Dafür benötigen Sie lediglich eine entsprechende Vollmacht. Das ist ein Punkt auf Ihrer Liste, welche Bestatter Ihnen bei Bedarf abnehmen können.
Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim zuständigen Standesamt des Ortes, in dem die Person verstorben ist. Einen Antrag auf die Sterbekunde stellen können in gerade Linie mit dem Verstorbenen Verwandte (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder) und Geschwister sowie Ehefrau bzw. Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner. Ein berechtigtes Interesse haben auch ausgewählte Personen im Speziellen, z. B. im Falle einer Erbschaft. Hier beraten wir Sie.
Sie benötigen dem Personalausweis der verstorbenen Person und dem Totenschein. Über, weitere benötigte Urkunden und Dokumente informiert Sie Ihr Bestatter. Lassen Sie sich auch über die Anzahl der benötigten Urkunden beraten.
Die Ausstellung der Sterbeurkunde nach Ihrem Antrag dauert einen Tag bis zu mehreren Wochen, je nach Auslastung der Ämter. Die Sterbeurkunde sollten Sie deshalb zeitnah beantragen oder beantragen lassen. Gerne kümmern wir uns als Bestatter in Ihrem Auftrag um Ihre Anliegen.
Offizielle Stellen und Behörden informieren
Nehmen dem Standesamt gibt es noch weitere offizielle Stellen, welche über den Tod des Verstorbenen informiert werden müssen wie z. B. Versicherungen und Vermieter sowie die Kündigung oder Übertragung von laufenden Verträgen und Mitgliedschaften.
Verträge des Verstorbenen kündigen
- Abonnements wie z. B. Zeitungen, Streaming-Dienste
- Mobilfunk- und Handyvertrag
- Mitgliedschaften z. B. Fitnessstudios
- Kabelanschluss
- Telefonanschluss
- Strom- und Wasseranbieter
- Vereinsmitgliedschaften
Versicherungen abmelden
Im Laufe eines Lebens werden einige Grundversicherungen abgeschlossen, die beim Tod der versicherten Person von Angehörigen abgemeldet werden müssen:
- Krankenkasse / Krankenversicherung Machen die Bestatter
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- KFZ-Versicherung und weitere
Darüber hinaus müssen folgende Versicherungen informiert werden. Je nach Fall können weitere Schritte erforderlich bzw. empfohlen sein:
- Lebensversicherung, Unfallversicherung: ggf. Auszahlung veranlassen.
- Rentenversicherung: Rente für Witwen oder Waisen beantragen.
Wohnung räumen und kündigen, Hausbesitz verwalten
Bei Hausbesitz gehört das Haus zum Nachlass und wird von und zwischen den Erben verhandelt. Bei einer Übernahme der Wohnung muss der Eintrag im Grundbuch angepasst werden und der Verkauf organisiert werden.
Bei einer alleinigen Wohnung zur Miete muss der Vertrag gekündigt und die Wohnung geräumt bzw. die Räumung veranlasst werden.
Erbe und Nachlass verwalten
Das Testament haben Sie im besten Fall bereits wie oben aufgeführt an das Nachlassgericht übermittelt. Hier bekommen Sie Ihren Erbschein ausgestellt und können sich um die Verwaltung des Nachlasses kümmern.
Wenn kein Erbe und Testament vorhanden ist, wird der Nachlass nach gesetzlicher Regelung verteilt.
Sich Zeit nehmen bei einem familiären Todesfall
Die Verpflichtung und die organisatorische Belastung fordern besonders viel Zeit und Aufmerksamkeit in den ersten Tagen und Wochen nach dem Todesfall in der Familie und beanspruchen Ihre Kapazitäten. Verständlicherweise brauchen Sie Zeit, um den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten und Trost und neue Kraft zu finden, um Ihrer Trauer Raum zu geben. An Arbeit und dortige offene Aufgaben ist in diesem Verlust verständlicherweise nicht zu denken. Auch wenn Sie alles Wichtige geregelt haben: Trauer kennt kein Verfallsdatum. Deswegen sollten Sie sich Zeit nehmen — und von Ihrem Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie Gebrauch machen.
Anspruch auf Sonderurlaub für Familienmitglieder – Antrag stellen
Für die Trauerbewältigung und die Organisation der Bestattung bei einem familiären Todesfall haben die Verwandten ersten Grades Anspruch auf Sonderurlaub. Gesetzlich gesehen ist ein Todesfall in der Familie ein Grund für bezahlte Beurlaubung. Der Antrag kann in der Regel recht formlos gestellt werden. Ihre Personalabteilung kann Ihnen hier weiterhelfen.
Wie lange frei bei Todesfall in der Familie?
Wie viele Tage oder Wochen Sie bei einem Todesfall in der Familie nehmen können, hängt im Detail von einigem Faktoren ab, vor allem vom Verwandtschaftsgrad. Die genaue Dauer ist gesetzlich nicht verpflichtend angegeben. In der Regel zeigt sich, dass je enger die Beziehung und der Verwandtschaftsgrad zu der verstorbenen Person, desto länger kann der Sonderurlaub ausfallen. Die individuellen Einzelheiten können hier von Kulanz des Arbeitgebers sowie dem Grad und der Dauer der Beschäftigung abhängen. Die meisten Arbeitgeber bringen hier ein Verständnis auf und genehmigen Ihren Mitarbeitern den Antrag auf Sonderurlaub.
Ihr zuverlässiges Bestattungsunternehmen in der Krise
Fürsorge für Menschen, die gerade einen Todesfall in der Familie zu verkraften haben, ist uns bei der Märkischen Feuerbestattung als Bestatter und Trauerredner wichtig. Sie können sich in dieser schwierigen Zeit auf uns verlassen. Uns ist es ein Anliegen, Sie in Ihrer Trauer achtsam zu begleiten. Wir helfen Ihnen dabei, mit einer würdevollen Bestattung Abschied von einem verstorbenen Familienmitglied zu nehmen.
Rufen Sie uns jederzeit an und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Wenn Sie diesen Weg mit uns gehen möchten, werden wir gemeinsam eine Beerdigung gestalten, bei der einem für Sie so wichtigen Menschen gedacht und gemeinsam getrauert wird, und um den geliebten Menschen in guter Erinnerung zu behalten.