Das Verhältnis der GRÜNEN zur Märkischen Feuerbestattung

Stellungnahme zu der kleinen Anfrage, des GRÜNEN – Abgeordneten Axel Vogel an die Brandenburger Landesregierung.

Herr Vogel schreibt:

„In Brandenburg wird in Zeitungsanzeigen sowie im Internet für alternative Bestattungsformen geworben, die aller Wahrscheinlichkeit nach im Widerspruch zum Brandenburgischen Bestattungsgesetz stehen. Ein besonderes Beispiel ist die sogenannte „Alternative Baumbestattung zu Hause“. Dabei handelt es sich um eine Feuerbestattung, bei der die Verstorbenen in einem Krematorium im Ausland verbrannt werden. Die Asche wird dann ohne besondere Deklaration nach Deutschland zurückgeführt. Ein Betreiber weist auf seiner Homepage darauf hin, dass es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handle, wenn eine Urne beispielsweise im heimischen Garten beigesetzt werde; diese werde von den deutschen Behörden in der Regel nicht bemerkt oder geahndet. Wörtlich heißt es: „Eine Urne im Garten? Oder zu Ihnen nach Hause? Ja, das geht! Und es ist auch keine Straftat, die Urne bei sich zu Hause im Garten beizusetzen. Es ist eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland. Das stimmt. Allerdings ist der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit für eine deutsche Behörde nie Grund zu drakonischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen. Wegen der Unverhältnismäßigkeit wären solche Maßnahmen auch unzulässig.“(https://www.raymund-stelzer.de/urne-im-eigenen-garten/) Als eine weitere angeblich legale Methode wird angeboten aus der Asche ein Pflanzsubstrat zu erstellen und in diese dann „Lebensbäume“ bzw. Bonsais zu pflanzen oder die Asche über dem Erzgebirge in der Luft zu verteilen.“

Was Herr Vogel nicht schreibt, ist, dass das Unternehmen „Märkische Feuerbestattung“ in seiner Gesamtheit ein tschechisches Unternehmen ist und gesetzestreu nach Tschechischem Recht handelt.

Das Potsdamer Innenministerium hat einen unserer Mitbewerber, der seinen Sitz allerdings in Deutschland hat und auch diverse Brandenburger Bestatter angeschrieben und dazu aufgefordert, diese Bestattungsform nicht mehr anzubieten. Als Konsequenz bei weiterem Verstoß gegen das Bestattungsgesetz wurde ihnen eine eventuelle Gewerbeuntersagung angedroht.

Bis zu dieser Aktion wäre ich nie auf die Idee gekommen, mich in die Brandenburger Landespolitik einzumischen. Jetzt glaube ich aber, dass die Wählerinnen und Wähler wissen sollten, wofür „GRÜN“ in Brandenburg steht. Als über das novellierte Bestattungsgesetz abgestimmt wurde, war man sich darüber einig, dass in diesem konkreten Fall der Fraktionszwang aufgehoben wurde. Für die GRÜNEN galt das aber offensichtlich nur pro Forma. Herr Vogel, der ja Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Landtag ist, hat seine Fraktionskollegen so lange bearbeitet, bis sie auf seinen Kurs eingeschwenkt sind. So sieht also Demokratie im Sinne des Herr Vogel aus.

Ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Einmischung des GRÜNEN-Abgeordneten Herrn Vogel in die Belange meiner Firma.

Raymund Stelzer

Stand: 16.09.2019