Bestattungsgesetz-Änderung 2025: Mehr Freiheit beim letzten Abschied

Bestattungsgesetz-Änderung 2025: Mehr Freiheit beim letzten Abschied

Abschied nehmen gehört zu den schwersten Momenten im Leben. Umso wichtiger ist es, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bestattung in dieser sensiblen Zeit verständlich und zugleich menschlich sind. Genau dieses Thema rückt gerade verstärkt in den Fokus: Mehrere Bundesländer haben in den vergangenen Monaten eine Bestattungsgesetz-Änderung beschlossen, allen voran Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Die Reformen bringen mehr Freiheit, werfen aber auch neue Fragen auf: Was ist erlaubt, wo gelten noch Einschränkungen? Hier finden Sie die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Umfassende Reform in Rheinland-Pfalz (u.a. Urne zu Hause, Gartenbestattung, Diamantbestattung)
  • Lockerung der Sargpflicht neben Rheinland-Pfalz auch in Schleswig-Holstein
  • Grundpfeiler bleiben: Fristen und Bestattungspflicht gelten weiterhin flächendeckend
  • Kritiker warnen vor sogenanntem “Bestattungstourismus” und Aufweichung der Bestattungstraditionen
  • Tipp: Prüfen Sie vor einer Bestattung immer die aktuellen Regeln im jeweiligen Bundesland.

Welche gesetzlichen Vorgaben zur Bestattung gibt es überhaupt?

Das Bestattungsgesetz legt fest, wie in Deutschland mit Verstorbenen umzugehen ist. Dabei ist wichtig zu wissen: Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz. Jede Regelung liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer, sodass die Bestattungsgesetze regional unterschiedlich ausfallen.

Unter anderem definiert das Bestattungsgesetz die Bestattungspflicht für Angehörige, Fristen für Beisetzungen oder Einäscherungen, den in den meisten Ländern geltende Friedhofszwang sowie die zulässigen Bestattungsarten. Diese Vorgaben stellen einen würdevollen Umgang mit den Toten sicher, zugleich aber auch die öffentliche Ordnung und Hygiene.

Die wichtigsten Änderungen & Pläne im Überblick

Die deutsche Bestattungskultur befindet sich im Wandel: 2025 haben gleich mehrere Bundesländer ihre Gesetze angepasst. Am weitesten geht dabei Rheinland-Pfalz mit einer umfassenden Reform, während Schleswig-Holstein ebenfalls wichtige Schritte unternommen hat. Auch in anderen Bundesländern gibt es Diskussionen und Überlegungen zu möglichen Bestattungsgesetz-Änderungen, konkrete Reformen sind dort bisher aber nicht umgesetzt. Im Folgenden schauen wir genauer auf die konkreten Neuerungen in den einzelnen Bundesländern:

Deutschlandkarte mit Paragraphsymbol

Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Vorreiter mit umfassender Reform

In Rheinland-Pfalz tritt im Oktober 2025 das wohl weitreichendste Bestattungsgesetz in Deutschland in Kraft. Die Reform bringt zahlreiche Neuerungen, die deutlich über das hinausgehen, was andere Bundesländer bislang beschlossen haben. Besonders bedeutsam: Der bisher geltende Friedhofszwang wird stark gelockert.

  • Urne mit nach Hause nehmen: Angehörige können die Urne eines Verstorbenen in Rheinland-Pfalz künftig im eigenen Wohnraum aufbewahren, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt. Voraussetzung ist, dass die Urne sicher und würdevoll verwahrt wird.
  • Urnenbeisetzung im eigenen Garten: Es ist möglich, die Asche auf dem Privatgrundstück beizusetzen.
  • Diamantbestattung: Erstmals ist es erlaubt, aus der Asche eines Verstorbenen einen Erinnerungsdiamanten herstellen zu lassen.
  • Abschaffung der Sargpflicht: Eine Bestattung im Tuch ist zulässig, ein Sarg ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
  • Sternenkinder: Kinder, die tot zur Welt kommen, gelten künftig offiziell als „Sternenkinder“ und können bestattet werden. Damit erhalten betroffene Eltern die Möglichkeit, würdevoll Abschied zu nehmen.

Dabei gelten die Möglichkeiten des neuen Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz ausschließlich für Menschen, die zu Lebzeiten eine „Totenfürsorgeverfügung“ festgelegt haben und deren letzter Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz lag – sogenannter „Bestattungstourismus“ soll damit verhindert werden.

→ Hier geht es zur Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz

Änderung im Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein: Sargpflicht aufgehoben

Seit Januar 2025 ist in Schleswig-Holstein die Bestattung ohne Sarg möglich. Mit dieser Bestattungsgesetz-Änderung sind nun auch Beisetzungen im Leichentuch erlaubt – eine Regelung, die insbesondere für muslimische und jüdische Bestattungen von großer Bedeutung ist. Am Friedhofszwang hält das Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein jedoch weiterhin fest: Bestattungen müssen nach wie vor auf einem Friedhof erfolgen; eine Urne zu Hause oder eine Beisetzung im eigenen Garten gelten weiterhin als ordnungswidrig.

→ Mehr Details hier: Offizielle Mitteilung des Landtags Schleswig-Holstein

Pläne und Gesetzesentwürfe in Hessen und Berlin

Auch außerhalb von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gibt es Bewegung: Weitere Länder haben Pläne, den Wandel hin zu mehr Selbstbestimmung und modernen Bestattungsformen aktiv mitzugestalten:

Reformen zwischen Freiheit und Verantwortung

Themis-Statue symbolisiert geändertes Bestattungsgesetz

Die jüngsten Bestattungsgesetz-Änderungen stoßen auf viel Zustimmung, lösen aber auch kontroverse Diskussionen aus. Während Befürworter mehr Freiheit und Nähe zu den Angehörigen sehen, warnen Kritiker vor Risiken und Uneinheitlichkeit:

Chancen

  • Mehr Selbstbestimmung: Die neuen Gesetze geben Menschen mehr Freiheit, ihren Abschied nach eigenen Wünschen zu gestalten. Das stärkt auch die Vorsorge, da der eigene Wille verbindlicher berücksichtigt werden kann.
  • Religiöse Vielfalt: Muslimische und jüdische Bestattungsriten finden zunehmend Platz im Gesetz. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr kultureller Sensibilität.
  • Neue Bestattungsformen: Gartenbestattung, Diamant aus Asche oder Baumbestattung eröffnen im Vorreiter-Land Rheinland-Pfalz neue Wege, Abschiede persönlicher zu gestalten.

Bedenken

  • Uneinheitliche Regeln: Da jedes Bundesland eigene Vorschriften hat, können Unterschiede zu Verwirrung führen.
  • Bestattungstourismus: Kritiker befürchten, dass liberale Regeln Menschen in andere Bundesländer ziehen oder dort bestatten lassen.
  • Praktische Herausforderungen: Kommunen stehen vor der Aufgabe, neue Formen zu genehmigen und zu überwachen – oft ohne zusätzliche Ressourcen.
  • Tradition im Wandel: Manche fürchten eine Aufweichung der Bestattungskultur, wenn klassische Formen wie die Friedhofsbeisetzung an Bedeutung verlieren.

Trotz der Kritikpunkte zeigen die Reformen vor allem eines: Die Reformen machen die Bestattungskultur in Deutschland freier, individueller und zeitgemäßer. Sie eröffnen neue Möglichkeiten, die Wünsche von Verstorbenen und Angehörigen in Einklang zu bringen – und damit einen würdevollen Abschied zu gestalten.

Bestattungsgesetz geändert – Was bedeutet das für Sie?

Mit den Bestattungsgesetz-Änderungen entstehen neue Möglichkeiten, aber auch neue Unsicherheiten. Urne zu Hause, Bestattung im Leichentuch oder besondere Fristen: die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Informieren Sie sich am besten frühzeitig, welche Regelungen in Ihrer Region gelten.

Unser märkisches Bestattungsunternehmen mit Sitz in Tschechien profitiert bereits seit Langem von den liberaleren Regelungen im Nachbarland Deutschland. Diese Erfahrung hilft uns, individuelle Lösungen zu finden, die den Wünschen und der Würde der Verstorbenen gerecht werden.